„Ich weiß, dass ich nichts weiß“

Zitat: Sokrates (Platon)

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)



§1 Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtssbeziehungen von Yildirim Bor (nachfolgend als Auftragnehmer benannt) mit seinen Kunden. Die Bestimmungen der AGB finden auch auf im Zusammenhang stehenden Beratungstätigkeiten, sowie Nachtrags- oder Ergänzungsaufträgen gleichermaßen Anwendung.

1.2 Die Rechte und Pflichten des Kunden und des Auftragnehmers ergeben sich aus dem Kundenauftrag.

1.3 Der Einbeziehung entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kunden wird widersprochen.


§2 Kunden

2.1 Kunden sind im Sinne unserer Geschäftsbedingungen (AGB) natürliche Personen, mit denen gegenwärtige und zukünftige Rechtsbeziehungen eingegangen werden.

2.2 Den Kunden kann aufgrund einer Rechtsbeziehung mit dem Auftragnehmer keine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden.


§3 Vertragsabschluss

3.1 Ein rechtskräftiger Vertrag kommt durch die Rücksendung der Proben, durch den Kunden, an den Auftragnehmer zustande. Der Auftragnehmer kann die Annahme des Auftrages des Kunden verweigern. Dies gilt insbesondere dann, wenn begründete Zweifel an der Bonität des Kunden oder der Durchführbarkeit des Auftrags bestehen.

3.2 Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt der Durchführbarkeit des Auftrags und der Mitwirkung und Pflichterfüllung des Kunden nach Ziffer 5.2 und 14.2 ff. dieser AGB.

3.3 Für die Durchführung des Auftrags muss der Kunde neben den DNA-Proben, das vollständig und korrekt ausgefüllte und unterschriebene Auftragsformular, im freigemachten Rückumschlag, an den Auftragnehmer per Post zusenden.

3.4 Gegenstand des Vertrags ist die Durchführung der schriftlich vereinbarten Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis.


§4 Schriftform

4.1 Alle Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Form. Mündliche Abreden werden nicht getroffen und finden keine Geltung.


§5 Versand

5.1 Die bestellten Test-Sets werden unverzüglich, in der Regel binnen 1 Werktags (Samstage und Sonntage sind keine Werktage), dem Kunden neutral verpackt und per Post zugeschickt. Hat der Kunde nach 48 Stunden das Test-Set nicht erhalten, so hat er den Auftragnehmer unverzüglich darüber zu informieren, damit er erneut ein Test-Set vom Auftragnehmer zugeschickt bekommt.

5.2 Nach Entnahme der Proben schickt der Kunde das Test-Set zusammen mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Auftragsformular im beiliegenden, und durch den Kunden freigemachten Rückumschlag, an den Auftragnehmer zurück.


§6 Probenentnahme

6.1 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Probenentnahme.

6.2 Der Kunde versichert dem Auftragnehmer gegenüber ausdrücklich, dass er legal in den Besitz der von Ihm bereitgestellten Proben gekommen ist.

6.3 Der Kunde übernimmt die volle gesetzliche Verantwortung für etwaige Personenschäden und stellt den Auftragnehmer von jeglichen Haftungen, Forderungen & Regressen Dritter durch illegale Erlangung und Verwendung von Probematerialien frei.

6.4 Durch die nicht sachgerechte Probenentnahme und die dadurch resultierenden Körperverletzungen oder Fehlanalysen übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. Die Probenentnahme liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.


§7 Verwendbarkeit der Testergebnisse vor Gericht

7.1 Der Auftragnehmer weist ausdrücklich daraufhin, dass Proben die nicht unter amtsärztlicher oder notarieller Aufsicht entnommen worden sind, vor Gerichten der Bundesrepublik Deutschland keinen bestand haben.

7.2 Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für die gerichtliche Anerkennung der von Ihm durchgeführten Tests. Wird ein Test für gerichtliche Zwecke benötigt, so liegt es in der alleinigen Verantwortung des Kunden dafür Sorge zu tragen, dass die Anforderungen des zuständigen Gerichts für eine Anerkennung des Tests vorliegen.


§8 Eigentumsvorbehalt, sowie Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

8.1 Das Test-Set bleibt bis zum endgültigen Abschluss der Vertragsvereinbarungen Eigentum des Auftragnehmers.

8.2 Der Kunde verpflichtet sich, das Test-Set pfleglich zu behandeln und einen Zugriff Dritter auf das Test-Set, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung des Test-Sets unverzüglich dem Auftragnehmer mitzuteilen.

8.3 Der Kunde ist verpflichtet, einen Besitzerwechsel des Test-Sets sowie Änderungen seiner persönlichen Situation (z.B. Änderung seiner Anschrift), dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.

8.4 Soweit der Kunde die befugte oder unbefugte Nutzung oder Zerstörung des Test-Sets durch Dritte zu vertreten hat, ist er verpflichtet, das Entgelt für das Test-Set zu zahlen und muss sich deren Verhalten wie eigenes Verhalten zurechnen lassen.

8.5 Ist die Benutzung oder Zerstörung des Test-Sets durch den Kunden erfolgt, so ist der Kunde dem Auftragnehmer gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.

8.6 Der Kunde hat den Auftragnehmer auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die wegen der Verletzung der Pflichten oder aufgrund sonstiger rechtswidriger Handlungen des Kunden, etwa der Verletzung der Rechte Dritter, gegen den Auftragnehmer erhoben werden. Dies gilt insbesondere für Datenschutz und Persönlichkeitsverletzungen.


§9 Eigentumsübergang

9.1 Durch das Einsenden des Test-Sets durch den Kunden, gehen alle Proben in das Eigentum des Auftragnehmers über.

9.2 Der Kunde hat danach keinen Anspruch auf Rückgewähr der Proben. Diese werden zum Zwecke der DNA Gewinnung durch den Auftragnehmer zerstört.


§10 Höhere Gewalt

10.1 In Fällen höherer Gewalt ist der Auftragnehmer von der Leistungspflicht befreit.

10.2 Aufgrund höherer Gewalt können sich die Analysen der Proben oder die Ergebnismitteilungen ungewollt verzögern. Dadurch kann sich der Mitteilungstermin der Ergebnisse um die Dauer der Einwirkung der höheren Gewalt verlängern.

10.3 Unvorhersehbare Umstände durch höhere Gewalt können z.B. Labortechnische Probleme, völlige Zerstörung der Analysegeräte durch Feuer, Wasser oder Diebstahl, Wetter bedingte oder ähnliche Umstände sein, die nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden sind.

10.4 Sollte der Umstand höherer Gewalt länger als 8 Wochen, nach Einsendung der Proben andauern, haben Kunde und Auftragnehmer gleichermaßen das Recht vom Vertrag zurückzutreten.

10.5 In Falle eines Rücktritts aufgrund höherer Gewalt, erstattet der Auftragnehmer dem Kunden sein Geld zurück.


§11 Laboratorien

11.1 Zum zwecke der Erfüllung des Vertrags und der Ergebnisfeststellung, steht es dem Auftragnehmer frei, die Proben an zertifizierte und akkreditierte Labore seiner Wahl zu schicken.


§12 Gewährleistung und Wiederholung der Tests

12.1 Sollte es dem Auftragnehmer nicht möglich sein, aus dem eingesandten Probenmaterial die DNA zu isolieren und eine DNA-Analyse nicht durchführbar ist, wird der Auftragnehmer den Kunden umgehend über diesen Umstand informieren.

12.2 Zur weiteren Durchführung der Tests bedarf es neuer Proben vom Kunden. Das Test-Set für eine zweite Probenentnahme erhält der Kunde kostenlos vom Auftragnehmer bereitgestellt.

12.3 Ist die zweite Probenentnahme ebenfalls erfolglos, so wird unter Berücksichtigung beiderseitiger Wirtschaftlicher Interessen folgendes vereinbart:
Tests werden nur einmal kostenlos wiederholt. Das für die dritte Probenentnahme notwendige Test-Set ist dann vom Kunden zu Zahlen. Die Kosten für das dritte Test-Set betragen dann 15 Euro. Die dritte Durchführung der DNA-Analyse erfolgt erst nach Ausgleich des neuen Rechnungsbetrages. Der Auftragnehmer wird dann dem Kunden eine entsprechende Abrechnung zusenden.

12.4 Dem Auftragnehmer steht es frei, nach dem dritten mangelhaften Probenmaterial, vom Vertrag zurückzutreten. Im diesem Fall hat der Kunde, die von ihm selbst zu vertretenden Mängel an den Probenmaterialien und die damit verbundenen Kosten zu begleichen. Ist der Mangel durch den Auftragnehmer zu vertreten, so werden bereits getätigte Zahlungen, nach schriftlicher Mitteilung des Rücktritts per E-Mail durch den Auftragnehmer, innerhalb einer Frist von zwei Wochen zurückerstattet.

12.5 Es wird darauf hingewiesen, dass die Test-Sets während des Prozesses der DNA-Analyse durch den Auftragnehmer zerstört werden und eine Rückgabe der Proben nach Durchführung der Analyse nicht mehr möglich ist.


§13 Testergebnisse

13.1 Das Testergebnis wird dem Kunden, wunschgemäß schriftlich, telefonisch oder per E-Mail, mitgeteilt.

13.2 Bezüglich der Testergebnisse übernimmt der Auftragnehmer keine Garantie oder Gewehr, weil nicht überprüft werden kann von wem die vom Kunden eingereichten Proben tatsächlich stammen.

13.3 Der Kunde kann für Konsequenzen, resultierend aus den Testergebnissen, und den damit verbunden Auswirkungen auf seine persönliche Lebenssituation und der Dritter Personen, nicht den Auftragnehmer verantwortlich machen. Schadensersatzansprüche des Kunden sind damit ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche des Kunden, wegen leichter Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, sind ebenfalls ausgeschlossen.


§14 Zahlungsbedingungen

14.1 Die vom Kunden an Auftragnehmer zu zahlenden Entgelte bestimmen sich nach der bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Preise für die vertraglich vereinbarte Leistung. Bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

14.2 Die Rechnungsbeträge sind bei Auftragserteilung fällig, und jeweils im Voraus auf das angegebene Geschäftskonto des Auftragnehmers zu überweisen. Die Vorauszahlungen gelten auch für andere Zahlungsarten (z.B. per Scheck), welche gesondert mit dem Kunden vereinbart werden.

14.3 Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt mit der Absendung des Probenmaterials an den Auftragnehmer.

14.4 Soweit eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird der Auftragnehmer das von dem Kunden geschuldete Entgelt vom Konto abbuchen. Der Kunde hat zu diesem Zweck für eine ausreichende Deckung seines Kontos zu sorgen.

14.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nicht-Zahlung des fälligen Betrags oder bei Verletzung der vorstehenden Pflichten des Kunden und bei Nicht-Inanspruchnahme eines Tests innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach erfolgtem Auftrag, ist der Kunde zu Schadensersatz verpflichtet. Nicht benutzte Test-Sets kann der Auftragnehmer unverzüglich zurückfordern.

14.6 Kommt der Kunde seiner Pflicht zur Zahlung nicht nach, gerät er in Zahlungsverzug. Für einen Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


§15 Haftung

15.1 Für Schäden an Personen und den Rechten Dritter, die infolge unsachgemäßer oder rechtswidriger Probenentnahme durch den Kunden eintreten, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

15.2 Die Probenentnahme liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden und seiner Erfüllungsgehilfen. Für alle übrigen Schäden haftet der Kunde bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Pflichtverletzung.

15.3 Der Auftragnehmer kann den Kunden für alle Schäden, die aufgrund vorsätzlicher, fahrlässiger oder unvollständiger Auftragserteilung, sowie falscher oder unvollständiger Datenübermittlung durch den Kunden, haftbar machen.

15.4 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Inhalte von Informationen oder Daten, die von Kunden und Dritten zur Verfügung gestellt werden.

15.5 Die Haftung vom Auftragnehmer für die Beschädigung oder Vernichtung von Daten ist ausgeschlossen.


§16 Widerruf

16.1 Der Auftragnehmer gewährt dem Kunden ein Widerrufsrecht von 10 Werktagen. Innerhalb dieser Frist kann der Auftragnehmer, den Vertrag schriftlich widerrufen. Nach Ablauf des Widerrufsrechts ist eine Stornierung des Auftrages nicht mehr möglich.


§17 Datenschutz und Datenverarbeitung

17.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten.

17.2 Der Auftragnehmer wird den Kunden in angemessener Weise über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten unterrichten.

17.3 Testergebnisse werden vertraulich behandelt und ausschließlich dem Kunden mitgeteilt.

17.4 Nach Durchführung der DNA-Analyse werden alle Personenbezogenen Daten, sowie die eingesandten Proben unverzüglich vernichtet und nicht an Dritte weitergegeben. Die Bearbeitung und Nutzung der Daten erfolgt im Rahmen der Bestimmungen des Paragraphen §33 des Bundesdatenschutzgesetzes für personenbezogene Daten.


§18 Salvatoresche Klausel

18.1 Im Falle der Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bleiben alle anderen Bestimmungen davon unberührt und behalten weiterhin Ihre volle Wirksamkeit und es tritt dann anstelle der unwirksamen Bestimmung, eine dem Sinn und Zweck der Bestimmung entsprechende oder nahe kommende Ersatzbestimmung, welche vom Auftragnehmer vereinbart worden wäre, wenn er die Unwirksamkeit bedacht hätte und diese Ihm bekannt gewesen wären.


§19 Erfüllungsort und Gerichtsstand

19.1 Für die vertraglichen Beziehungen gilt das deutsche Recht.

19.2 Für alle sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Streitigkeiten ist Hürth Erfüllungsort und Brühl Gerichtsstand, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.


§20 Schlussbestimmungen

20.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedarfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen werden nicht getroffen.

20.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen.

20.3 Die Vervielfältigung, der von Auftragnehmer gelieferten Informationen, Materialen und Testergebnisse, ist nicht erlaubt. Die Informationen und Materialien von dieser Webseite oder vom Auftragnehmer selbst, dürfen nicht für öffentliche Vorführungen genutzt werden. Eine Nutzungsberechtigung muss vorher schriftlich beim Auftragnehmer eingeholt werden. Verstöße gegen diese, und allen übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingung werden rechtlich verfolgt.

AGB Stand 03/06



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