§1
Geltungsbereich
1.1
Die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
gelten für alle
gegenwärtigen und
zukünftigen Rechtssbeziehungen
von Yildirim Bor (nachfolgend
als Auftragnehmer benannt)
mit seinen Kunden. Die
Bestimmungen der AGB
finden auch auf im Zusammenhang
stehenden Beratungstätigkeiten,
sowie Nachtrags- oder
Ergänzungsaufträgen
gleichermaßen
Anwendung.
1.2
Die Rechte und Pflichten
des Kunden und des Auftragnehmers
ergeben sich aus dem
Kundenauftrag.
1.3
Der Einbeziehung entgegenstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Kunden wird widersprochen.
§2 Kunden
2.1
Kunden sind im Sinne
unserer Geschäftsbedingungen
(AGB) natürliche
Personen, mit denen
gegenwärtige und
zukünftige Rechtsbeziehungen
eingegangen werden.
2.2
Den Kunden kann aufgrund
einer Rechtsbeziehung
mit dem Auftragnehmer
keine gewerbliche oder
selbständige berufliche
Tätigkeit zugerechnet
werden.
§3 Vertragsabschluss
3.1
Ein rechtskräftiger
Vertrag kommt durch
die Rücksendung
der Proben, durch den
Kunden, an den Auftragnehmer
zustande. Der Auftragnehmer
kann die Annahme des
Auftrages des Kunden
verweigern. Dies gilt
insbesondere dann, wenn
begründete Zweifel
an der Bonität
des Kunden oder der
Durchführbarkeit
des Auftrags bestehen.
3.2
Der Vertragsschluss
steht unter dem Vorbehalt
der Durchführbarkeit
des Auftrags und der
Mitwirkung und Pflichterfüllung
des Kunden nach Ziffer
5.2 und 14.2 ff. dieser
AGB.
3.3
Für die Durchführung
des Auftrags muss der
Kunde neben den DNA-Proben,
das vollständig
und korrekt ausgefüllte
und unterschriebene
Auftragsformular, im
freigemachten Rückumschlag,
an den Auftragnehmer
per Post zusenden.
3.4
Gegenstand des Vertrags
ist die Durchführung
der schriftlich vereinbarten
Leistung, nicht ein
bestimmter Erfolg oder
ein bestimmtes Ergebnis.
§4 Schriftform
4.1
Alle Vereinbarungen
bedürfen einer
schriftlichen Form.
Mündliche Abreden
werden nicht getroffen
und finden keine Geltung.
§5 Versand
5.1
Die bestellten Test-Sets
werden unverzüglich,
in der Regel binnen
1 Werktags (Samstage
und Sonntage sind keine
Werktage), dem Kunden
neutral verpackt und
per Post zugeschickt.
Hat der Kunde nach 48
Stunden das Test-Set
nicht erhalten, so hat
er den Auftragnehmer
unverzüglich darüber
zu informieren, damit
er erneut ein Test-Set
vom Auftragnehmer zugeschickt
bekommt.
5.2
Nach Entnahme der Proben
schickt der Kunde das
Test-Set zusammen mit
dem vollständig
ausgefüllten und
unterschriebenen Auftragsformular
im beiliegenden, und
durch den Kunden freigemachten
Rückumschlag, an
den Auftragnehmer zurück.
§6 Probenentnahme
6.1
Der Kunde trägt
die alleinige Verantwortung
für die Probenentnahme.
6.2
Der Kunde versichert
dem Auftragnehmer gegenüber
ausdrücklich, dass
er legal in den Besitz
der von Ihm bereitgestellten
Proben gekommen ist.
6.3
Der Kunde übernimmt
die volle gesetzliche
Verantwortung für
etwaige Personenschäden
und stellt den Auftragnehmer
von jeglichen Haftungen,
Forderungen & Regressen
Dritter durch illegale
Erlangung und Verwendung
von Probematerialien
frei.
6.4
Durch die nicht sachgerechte
Probenentnahme und die
dadurch resultierenden
Körperverletzungen
oder Fehlanalysen übernimmt
der Auftragnehmer keinerlei
Haftung. Die Probenentnahme
liegt in der alleinigen
Verantwortung des Kunden.
§7 Verwendbarkeit
der Testergebnisse vor
Gericht
7.1
Der Auftragnehmer weist
ausdrücklich daraufhin,
dass Proben die nicht
unter amtsärztlicher
oder notarieller Aufsicht
entnommen worden sind,
vor Gerichten der Bundesrepublik
Deutschland keinen bestand
haben.
7.2
Der Auftragnehmer übernimmt
keine Garantie für
die gerichtliche Anerkennung
der von Ihm durchgeführten
Tests. Wird ein Test
für gerichtliche
Zwecke benötigt,
so liegt es in der alleinigen
Verantwortung des Kunden
dafür Sorge zu
tragen, dass die Anforderungen
des zuständigen
Gerichts für eine
Anerkennung des Tests
vorliegen.
§8 Eigentumsvorbehalt,
sowie Pflichten und
Obliegenheiten des Kunden
8.1
Das Test-Set bleibt
bis zum endgültigen
Abschluss der Vertragsvereinbarungen
Eigentum des Auftragnehmers.
8.2
Der Kunde verpflichtet
sich, das Test-Set pfleglich
zu behandeln und einen
Zugriff Dritter auf
das Test-Set, sowie
etwaige Beschädigungen
oder die Vernichtung
des Test-Sets unverzüglich
dem Auftragnehmer mitzuteilen.
8.3
Der Kunde ist verpflichtet,
einen Besitzerwechsel
des Test-Sets sowie
Änderungen seiner
persönlichen Situation
(z.B. Änderung
seiner Anschrift), dem
Auftragnehmer unverzüglich
mitzuteilen.
8.4
Soweit der Kunde die
befugte oder unbefugte
Nutzung oder Zerstörung
des Test-Sets durch
Dritte zu vertreten
hat, ist er verpflichtet,
das Entgelt für
das Test-Set zu zahlen
und muss sich deren
Verhalten wie eigenes
Verhalten zurechnen
lassen.
8.5
Ist die Benutzung oder
Zerstörung des
Test-Sets durch den
Kunden erfolgt, so ist
der Kunde dem Auftragnehmer
gegenüber zum Schadensersatz
verpflichtet.
8.6
Der Kunde hat den Auftragnehmer
auf erstes Anfordern
von allen Ansprüchen
Dritter freizustellen,
die wegen der Verletzung
der Pflichten oder aufgrund
sonstiger rechtswidriger
Handlungen des Kunden,
etwa der Verletzung
der Rechte Dritter,
gegen den Auftragnehmer
erhoben werden. Dies
gilt insbesondere für
Datenschutz und Persönlichkeitsverletzungen.
§9 Eigentumsübergang
9.1
Durch das Einsenden
des Test-Sets durch
den Kunden, gehen alle
Proben in das Eigentum
des Auftragnehmers über.
9.2
Der Kunde hat danach
keinen Anspruch auf
Rückgewähr
der Proben. Diese werden
zum Zwecke der DNA Gewinnung
durch den Auftragnehmer
zerstört.
§10 Höhere
Gewalt
10.1
In Fällen höherer
Gewalt ist der Auftragnehmer
von der Leistungspflicht
befreit.
10.2
Aufgrund höherer
Gewalt können sich
die Analysen der Proben
oder die Ergebnismitteilungen
ungewollt verzögern.
Dadurch kann sich der
Mitteilungstermin der
Ergebnisse um die Dauer
der Einwirkung der höheren
Gewalt verlängern.
10.3
Unvorhersehbare Umstände
durch höhere Gewalt
können z.B. Labortechnische
Probleme, völlige
Zerstörung der
Analysegeräte durch
Feuer, Wasser oder Diebstahl,
Wetter bedingte oder
ähnliche Umstände
sein, die nicht vom
Auftragnehmer zu vertretenden
sind.
10.4
Sollte der Umstand höherer
Gewalt länger als
8 Wochen, nach Einsendung
der Proben andauern,
haben Kunde und Auftragnehmer
gleichermaßen
das Recht vom Vertrag
zurückzutreten.
10.5
In Falle eines Rücktritts
aufgrund höherer
Gewalt, erstattet der
Auftragnehmer dem Kunden
sein Geld zurück.
§11 Laboratorien
11.1
Zum zwecke der Erfüllung
des Vertrags und der
Ergebnisfeststellung,
steht es dem Auftragnehmer
frei, die Proben an
zertifizierte und akkreditierte
Labore seiner Wahl zu
schicken.
§12 Gewährleistung
und Wiederholung der
Tests
12.1
Sollte es dem Auftragnehmer
nicht möglich sein,
aus dem eingesandten
Probenmaterial die DNA
zu isolieren und eine
DNA-Analyse nicht durchführbar
ist, wird der Auftragnehmer
den Kunden umgehend
über diesen Umstand
informieren.
12.2
Zur weiteren Durchführung
der Tests bedarf es
neuer Proben vom Kunden.
Das Test-Set für
eine zweite Probenentnahme
erhält der Kunde
kostenlos vom Auftragnehmer
bereitgestellt.
12.3
Ist die zweite Probenentnahme
ebenfalls erfolglos,
so wird unter Berücksichtigung
beiderseitiger Wirtschaftlicher
Interessen folgendes
vereinbart:
Tests werden nur einmal
kostenlos wiederholt.
Das für die dritte
Probenentnahme notwendige
Test-Set ist dann vom
Kunden zu Zahlen. Die
Kosten für das
dritte Test-Set betragen
dann 15 Euro. Die dritte
Durchführung der
DNA-Analyse erfolgt
erst nach Ausgleich
des neuen Rechnungsbetrages.
Der Auftragnehmer wird
dann dem Kunden eine
entsprechende Abrechnung
zusenden.
12.4
Dem Auftragnehmer steht
es frei, nach dem dritten
mangelhaften Probenmaterial,
vom Vertrag zurückzutreten.
Im diesem Fall hat der
Kunde, die von ihm selbst
zu vertretenden Mängel
an den Probenmaterialien
und die damit verbundenen
Kosten zu begleichen.
Ist der Mangel durch
den Auftragnehmer zu
vertreten, so werden
bereits getätigte
Zahlungen, nach schriftlicher
Mitteilung des Rücktritts
per E-Mail durch den
Auftragnehmer, innerhalb
einer Frist von zwei
Wochen zurückerstattet.
12.5
Es wird darauf hingewiesen,
dass die Test-Sets während
des Prozesses der DNA-Analyse
durch den Auftragnehmer
zerstört werden
und eine Rückgabe
der Proben nach Durchführung
der Analyse nicht mehr
möglich ist.
§13 Testergebnisse
13.1
Das Testergebnis wird
dem Kunden, wunschgemäß
schriftlich, telefonisch
oder per E-Mail, mitgeteilt.
13.2
Bezüglich der Testergebnisse
übernimmt der Auftragnehmer
keine Garantie oder
Gewehr, weil nicht überprüft
werden kann von wem
die vom Kunden eingereichten
Proben tatsächlich
stammen.
13.3
Der Kunde kann für
Konsequenzen, resultierend
aus den Testergebnissen,
und den damit verbunden
Auswirkungen auf seine
persönliche Lebenssituation
und der Dritter Personen,
nicht den Auftragnehmer
verantwortlich machen.
Schadensersatzansprüche
des Kunden sind damit
ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche
des Kunden, wegen leichter
Fahrlässigkeit
des Auftragnehmers,
sind ebenfalls ausgeschlossen.
§14 Zahlungsbedingungen
14.1
Die vom Kunden an Auftragnehmer
zu zahlenden Entgelte
bestimmen sich nach
der bei Vertragsabschluss
jeweils gültigen
Preise für die
vertraglich vereinbarte
Leistung. Bei einer
Änderung des gesetzlich
vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes
ist der Auftragnehmer
berechtigt, die Preise
entsprechend anzupassen.
14.2
Die Rechnungsbeträge
sind bei Auftragserteilung
fällig, und jeweils
im Voraus auf das angegebene
Geschäftskonto
des Auftragnehmers zu
überweisen. Die
Vorauszahlungen gelten
auch für andere
Zahlungsarten (z.B.
per Scheck), welche
gesondert mit dem Kunden
vereinbart werden.
14.3
Die Zahlungspflicht
des Kunden beginnt mit
der Absendung des Probenmaterials
an den Auftragnehmer.
14.4
Soweit eine Einzugsermächtigung
vorliegt, wird der Auftragnehmer
das von dem Kunden geschuldete
Entgelt vom Konto abbuchen.
Der Kunde hat zu diesem
Zweck für eine
ausreichende Deckung
seines Kontos zu sorgen.
14.5
Bei vertragswidrigem
Verhalten des Kunden,
insbesondere bei Nicht-Zahlung
des fälligen Betrags
oder bei Verletzung
der vorstehenden Pflichten
des Kunden und bei Nicht-Inanspruchnahme
eines Tests innerhalb
einer Frist von 2 Monaten
nach erfolgtem Auftrag,
ist der Kunde zu Schadensersatz
verpflichtet. Nicht
benutzte Test-Sets kann
der Auftragnehmer unverzüglich
zurückfordern.
14.6
Kommt der Kunde seiner
Pflicht zur Zahlung
nicht nach, gerät
er in Zahlungsverzug.
Für einen Zahlungsverzug
gelten die gesetzlichen
Bestimmungen.
§15 Haftung
15.1
Für Schäden
an Personen und den
Rechten Dritter, die
infolge unsachgemäßer
oder rechtswidriger
Probenentnahme durch
den Kunden eintreten,
übernimmt der Auftragnehmer
keine Haftung.
15.2
Die Probenentnahme liegt
in der alleinigen Verantwortung
des Kunden und seiner
Erfüllungsgehilfen.
Für alle übrigen
Schäden haftet
der Kunde bei vorsätzlicher
oder grobfahrlässiger
Pflichtverletzung.
15.3
Der Auftragnehmer kann
den Kunden für
alle Schäden, die
aufgrund vorsätzlicher,
fahrlässiger oder
unvollständiger
Auftragserteilung, sowie
falscher oder unvollständiger
Datenübermittlung
durch den Kunden, haftbar
machen.
15.4
Der Auftragnehmer übernimmt
keine Haftung für
die Inhalte von Informationen
oder Daten, die von
Kunden und Dritten zur
Verfügung gestellt
werden.
15.5
Die Haftung vom Auftragnehmer
für die Beschädigung
oder Vernichtung von
Daten ist ausgeschlossen.
§16 Widerruf
16.1
Der Auftragnehmer gewährt
dem Kunden ein Widerrufsrecht
von 10 Werktagen. Innerhalb
dieser Frist kann der
Auftragnehmer, den Vertrag
schriftlich widerrufen.
Nach Ablauf des Widerrufsrechts
ist eine Stornierung
des Auftrages nicht
mehr möglich.
§17 Datenschutz
und Datenverarbeitung
17.1
Der Auftragnehmer verpflichtet
sich, die gesetzlichen
Bestimmungen zum Datenschutz
zu beachten.
17.2
Der Auftragnehmer wird
den Kunden in angemessener
Weise über die
Erhebung, Verarbeitung
und Nutzung seiner personenbezogenen
Daten unterrichten.
17.3
Testergebnisse werden
vertraulich behandelt
und ausschließlich
dem Kunden mitgeteilt.
17.4
Nach Durchführung
der DNA-Analyse werden
alle Personenbezogenen
Daten, sowie die eingesandten
Proben unverzüglich
vernichtet und nicht
an Dritte weitergegeben.
Die Bearbeitung und
Nutzung der Daten erfolgt
im Rahmen der Bestimmungen
des Paragraphen §33
des Bundesdatenschutzgesetzes
für personenbezogene
Daten.
§18 Salvatoresche
Klausel
18.1
Im Falle der Ungültigkeit
einzelner Bestimmungen
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
bleiben alle anderen
Bestimmungen davon unberührt
und behalten weiterhin
Ihre volle Wirksamkeit
und es tritt dann anstelle
der unwirksamen Bestimmung,
eine dem Sinn und Zweck
der Bestimmung entsprechende
oder nahe kommende Ersatzbestimmung,
welche vom Auftragnehmer
vereinbart worden wäre,
wenn er die Unwirksamkeit
bedacht hätte und
diese Ihm bekannt gewesen
wären.
§19 Erfüllungsort
und Gerichtsstand
19.1
Für die vertraglichen
Beziehungen gilt das
deutsche Recht.
19.2
Für alle sich aus
dieser Vereinbarung
ergebenden Streitigkeiten
ist Hürth Erfüllungsort
und Brühl Gerichtsstand,
sofern der Kunde Kaufmann
im Sinne des Handelsgesetzbuches,
juristische Person des
öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen
ist.
§20 Schlussbestimmungen
20.1
Abweichungen von diesen
Vertragsbestimmungen
bedarfen der Schriftform.
Mündliche Vereinbarungen
werden nicht getroffen.
20.2
Der Auftragnehmer ist
berechtigt, die Rechte
und Pflichten aus diesem
Vertrag auf einen Dritten
zu übertragen.
20.3
Die Vervielfältigung,
der von Auftragnehmer
gelieferten Informationen,
Materialen und Testergebnisse,
ist nicht erlaubt. Die
Informationen und Materialien
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selbst, dürfen
nicht für öffentliche
Vorführungen genutzt
werden. Eine Nutzungsberechtigung
muss vorher schriftlich
beim Auftragnehmer eingeholt
werden. Verstöße
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übrigen Bestimmungen
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werden rechtlich verfolgt.
AGB
Stand 03/06
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